Entsorgung
Abfallgesetzgebung
Am 7. Oktober 1996 ist das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten.
Sorgfaltspflichten des Abfallerzeugers und des Abfallbesitzers
Die Vorgaben für die Anerkennung und die Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben sind in § 52 KrW-/AbfG, in der Verordnung für Entsorgungfachbetriebe (EfbV) und in der Richtlinie für die Tätigkeit und die Anerkennung von Entsorgungsgemeinschaften (Entsorgergemeinschaften-Richtlinie) festgelegt.
Der Abfallerzeuger soll davon ausgehen können, dass, wenn er einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb beauftragt, bestimmte Mindestanforderungen von diesem eingehalten werden und die zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken für den Abfallerzeuger reduziert oder gar ausgeschlossen werden können. Eine Rechtssprechung zu diesem Sachverhalt steht naturgemäß kurz nach Inkrafttreten des KrW-AbfG noch aus.
Zielsetzungen der Einführung von Entsorgungsfachbetrieben
- Die Anhebung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Bereich der Entsorgung und die ständige Überwachung durch unabhängige Stellen,
- die schnelle Verarbeitung von Überwachungs- bzw. Gütezeichen sowie Überwachungszertifikaten in der Entsorgungsbranche, um deren Sicherheit und Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen und eventuell "Schwarze Schafe" auszugrenzen,
- die Reduzierung der Haftungskriterien und eine Erleichterung bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten für die abfallerzeugenden Betriebe,
- der Abbau der staatlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden.
Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb?
Entsorgungsfachbetrieb kann ein Betrieb oder ein organisatorisch selbständiger Teil eines Unternehmens werden, der gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle
- einsammelt,
- lagert,
- verwertet,
- befördert,
- behandelt,
- beseitigt.
Unsere Container/Entsorgungsfachbetrieb können sich auf
- bestimmte Abfallarten,
- auf Abfälle aus bestimmten Herkunftsbereichen,
- bestimmte Verwertungs- und Beseitigungsverfahren (einzelne Tätigkeiten) oder
- bestimmte Standorte
beschränken.
Dafür stehen wir
Kundenorientierung bedeutet für uns Nähe, Offenheit und das Wissen um die Belange unserer Kunden und das Know-how, Sie mit den richtigen Ideen und Lösungen zu unterstützen.
Wir stehen für hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Bereich der Entsorgung, die durch ein jährliches Audit überwacht werden. Außerdem erfolgen Kontrollen durch die zuständigen Behörden.

